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(ComService GmbH, nachfolgend "CS" genannt/ SITS Skamrahl IT Solutions UG, nachfolgend "SITS" genannt)
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(Stand: 01.01.2022)
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(1) Die im Folgenden geregelten Wartungs- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich und können nur durch schriftliche Ergänzungen erweitert werden. Stehen diesen Regelungen Bedingungen des Kunden entgegen oder weichen diese von diesen Bedingungen ab, dann sind diese vom Kunden getroffenen Regelungen nur dann verbindlich, wenn diese durch die CS schriftlich anerkannt werden. Die in diesem Schreiben geregelten Bedingungen finden auch in den Fällen ihre ausschließliche Anwendung, wenn die CS Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
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(2) Nebenabreden, Ergänzungen und/ oder Änderungen dieser AGB´s, sowie Allgemeine Wartungs- und Lizenzbedingungen bedürfen für die jeweilige Wirksamkeit immer der Schriftform. Dieses gilt auch, um diesen Passus zu ändern.
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(3) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Allgemeine Wartungs- und Lizenzbedingungen gelten nur im geschäftlichen Verkehr gegenüber Unternehmen, welche im Sinne des § 14 BGB betroffen sind und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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(4) Die ComService GmbH (nachfolgend "CS" genannt) ist exklusiver Kooperations- und Vertriebspartner der SITS Skamrahl IT Solutions UG (haftungsbeschränkt) in Dresden (nachfolgend „SITS“ genannt). und betreut den Service und Support (inkl. Remotesupport) der beim Kunden installierten Expert-Software HonorarPlus (nachfolgend „H+“ genannt). Des Weiteren hat die CS das Recht der Sublizensierung. Wenn Sie H+ über die CS erwerben, fungiert die CS als Sublizenzgeber.
Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze der SITS geschützt.
Die SITS behält sich für alle eigenen Urheberrechte das Recht vor, diese exklusiv zu verwerten.
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(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Allgemeine Wartungs- und Lizenzbedingungen kommen erst durch die Bestätigung und das Akzeptieren dieser Bedingungen im Rahmen der Installation unserer Software, der Unterschrift eines Betreuungs-/ Lizenzvertrages, ggf. auch etwaige Rahmen- oder Kooperationsvereinbarungen zustande.
In Werbungen, Präsentationen, Anzeigen und ähnlichem Präsentationsmaterial enthaltene Angaben betreffs unserer Software sind unverbindlich, da die entsprechenden vertraglichen Regelungen in dieser oder ergänzenden Erklärungen konkretisiert werden. Diese im Präsentationsmaterial enthaltenen Ausführungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften, sondern nur eine Beschreibung dar. Eine Zusicherung bedarf, wie oben beschrieben, einer schriftlichen Regelung.
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(2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Allgemeine Wartungs- und Lizenzbedingungen haben eine Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Quartals, für das eine Lizenzdatei gekauft oder es vertraglich vereinbart wurde. Wird keine neue Lizenzdatei erworben oder findet keine Vertragsverlängerung statt, so enden die Bedingungen zum oben genannten Zeitpunkt. Die Kündigung einzelner Teile des Programms ist unzulässig, soweit nicht schriftlich etwas anderes geregelt ist.
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(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund haben beide Parteien dieses Vertrages.
Ein wichtiger Grund für die CS ist es, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Fristen seine Nutzungsentgelte und Lizenzkosten begleicht und er sich somit in Verzug befindet. Ein weiterer wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, eine eigenmächtige Änderung der gelieferten Programme oder einzelner Bestandteile dieser Programme.
Bei einer fristlosen Kündigung durch die CS hat der Kunde dafür Rechnung zu tragen, dass die Lizenzdatei und alle Kopien dieser unwiderruflich gelöscht werden müssen. Das Recht einer Zurückbehaltung ist hierbei ausgeschlossen.
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(4) Ereignisse der höheren Gewalt, welche die CS nicht gemäß den Regelungen des § 276 BGB zu vertreten hat, entbinden die CS von der Erfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen. Dies gilt für die Dauer dieser Ereignisse der höheren Gewalt und deren Nachwirkungen.
Sollten diese Ereignisse auf Seiten der CS eintreten, wird der Kunde sofort davon in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt, z.B. durch Warnhinweis beim Öffnen der Software. Der Kunde wird über die Art der Verhinderung und deren voraussichtliche Wirkungsdauer informiert.
Sollte dieses höhere Ereignis länger als 2 Wochen dazu führen, dass die Software für den Kunden nicht nutzbar ist, so erhält dieser für diesen Zeitraum sein Nutzungsentgelt umgehend zurückerstattet.
Sollten solche Ereignisse der höheren Gewalt beim Kunden eintreten, so ist mit der CS abzustimmen, wie der ordnungsgemäße Nutzungszustand der Software wieder hergestellt werden kann.
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(1) Wartungsarbeiten und Wartungsdienstleistungen können nur für die Programme erfolgen, welche durch die CS zur Verfügung gestellt wurden und welche eine aktuelle Lizenz besitzen oder vertragliche Vereinbarung haben.
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(2) Die CS kann für die oben genannten Wartungsarbeiten und Wartungsdienstleistungen mit dem Entwickler (SITS) oder geeigneten Kooperationspartnern zusammenarbeiten. In diesem Fall wird der Kunde in geeigneter Weise über diese Zusammenarbeiten informiert.
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(3) Die Programme der SITS werden technisch auf dem neusten Stand gehalten, damit sie zum einen den größtmöglichen Nutzen für den Kunden bieten können und zum anderen kein statisches Angriffsziel für Schadsoftware darstellen. Diese Anpassungen erfolgen in einem wirtschaftlich vertretbaren Kosten-Nutzenverhältnis. Gesetzlichen Änderungen wird auf dem Wege der Wartung ebenfalls Genüge getan. Im Speziellen wird sich hierbei bemüht, die Regelungen der regionalen KV´en, deren ergänzende Gebührenordnungen und der EBM auf einem aktuellen Stand gehalten. Die uns bekannten Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt.
Die Hinweise, welche durch die Software der SITS gegeben werden, können leider nicht mit verbindlicher Gewähr versehen werden. Die Regelungen des Disclaimers sind hierbei Ausschlag gebend. Diese finden Sie im Anhang 2.
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(4) Wartungsarbeiten und Wartungsdienstleistungen erfolgen zum einen Teil über das Ticketsystem, welches direkt in der Software integriert ist. Zum anderen erfolgen Wartungsarbeiten und Wartungsdienstleistungen unter Nutzung von online Fernwartungen. Für diese online Fernwartungen ist für den Datenschutz eine entsprechende Erklärung (Datenverarbeitungsauftrag oder andere vertragliche Vereinbarung) zwischen den beiden Vertragspartnern zu treffen. Des Weiteren gelten die Datenschutzrichtlinien der CS. Erst nach Eingang einer von Ihnen unterzeichneten Erklärung, dürfen wir mit den Daten Ihrer Einrichtung arbeiten. Für Ihre Fragen und Probleme stellen wir Ihnen eine Hotline zur Verfügung, diese erreichen Sie montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, unter 03 35/ 52 100 740.
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(1) Sollte der Kunde einen Fehler in der Software oder deren Anwendung entdecken und auf diesen Sachverhalt hinweisen, so ist dieser binnen 6 Wochen kostenlos durch die CS, in Zusammenarbeit mit dem Entwickler (SITS) zu beheben. Die CS ist hierbei immer bemüht, wenn möglich, den Programmfehler sofort zu beheben oder Lösungen anzubieten, welche die Nutzungseinschränkungen minimieren. Sofern wir nach 6 Wochen den Fehler noch nicht beheben konnten, geraten wir bezüglich dieser Wartungsbedingungen in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind die Lizenzentgelte anteilig an den Kunden zurückzuerstatten, sollte das Problem nicht anderweitig adäquat gelöst werden können. Es gelten jedoch die Haftungsbegrenzungen des § 8.
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(2) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht, bei der Lösung des bestehenden Problems nicht nach, so gerät die CS auch nicht in Verzug. Dies ist im Speziellen immer dann der Fall, wenn sich der Fehler der Einrichtung nicht reproduzieren lässt oder die Eingangsdaten der Einrichtung fehlerhaft sind oder der Kunde keine Möglichkeit einer Fernwartung gewährt.
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(3) Soweit der Kunde wie unter Punkt (2) beschrieben seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann keine Gewähr für die vorhergesehene Funktionsfähigkeit der Software geleistet werden und es kann ebenfalls für eine weitere Verschlechterung keine Gewähr übernommen werden.
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(1) Es gelten die aktuellen vertraglich vereinbarten Konditionen der CS, hiervon kann nur in schriftlicher Form abgewichen werden.
Die CS ist zur angemessenen Anpassung der Preise berechtigt, wenn sich die Einkaufspreise des Auftragnehmers für Lizenzen, Leistungen für die technische Zuführung der Inhalte/ Dienste, Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Hotline, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung, gesetzliche Änderungen der Mehrwertsteuer oder unvorhersehbare auf den Umsatz bezogene neue Steuern durch den Gesetzgeber ändern. Die Angemessenheit einer Anpassung wird widerleglich vermutet, soweit sie 5% innerhalb eines Zeitraums von 12 Kalendermonaten nicht überschreitet. Änderungen durch den Gesetzgeber sind von der Angemessenheit einer Anpassung ausgenommen. Die Preisanpassung wird jeweils durch die CS nach billigem Ermessen vorgenommen und ist gerichtlich überprüfbar. Vertraglich gebundene Kunden, werden über jede Preiserhöhung unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Quartalsende informiert.
Der Berechnungszeitraum, der vertraglich vereinbarten Konditionen, erfolgt quartalsweise. Die Berechnung beginnt mit dem Monat des Vertragsabschlusses und unabhängig davon, ob ein Quartal bereits begonnen hat. Die Gebühren sind binnen 10 Tagen, nach Erhalt der Rechnung, im Voraus für das laufende Quartal zu entrichten. Bei Lastschrifteinzug werden die Gebühren zu Beginn eines jeden Quartals abgebucht.
Ein Nichtbegleichen von offenen Forderungen der CS kann dazu führen, dass der Kunde für Folgequartale keine Lizenzen zur Verfügung gestellt bekommt.
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(2) Das Recht zur Aufrechnung hat der Kunde nur dann, wenn es eine rechtskräftige und unbestrittene Gegenforderung gibt oder eine etwaige Gegenforderung durch die CS anerkannt wurde.
Eine Einrede des nicht erfüllten Vertrages oder ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde nur dann, wenn die CS eine Pflichtverletzung gemäß § 276 BGB zu vertreten hat.
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(3) Bei einem Zahlungsverzug des Kunden, kommt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gemäß § 247 BGB festgesetzten Basiszinssatz pro Jahr als Verzugsschaden zum Tragen. Dieser Schaden ist dann höher anzusetzen, wenn ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann.
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(1) Dem Kunden stehen nur die im Rahmen dieses Vertrages und im Anhang ausdrücklich eingeräumten Rechte auf Gebrauch des Lizenzmaterials zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere das Eigentum, die gewerblichen Rechte und das Urheberrecht am Lizenzmaterial und alle nicht ausdrücklich übertragenen Verwendungsbefugnisse verbleiben bei der SITS, bzw. dem jeweiligen Inhaber der Schutzrechte an der entsprechenden Software.
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(2) Dem Kunden wird für die Dauer der