Offene Sprechstunde – TSVG und HonorarPlus

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Einige Fachgruppen müssen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz mindestens 5 Stunden pro Woche (bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig) als offene Sprechstunde anbieten.

Eine offene Sprechstunde bedeutet, dass Patientien keinen Arzt-Termin benötigen. Das kommt Patienten vor allem bei akuten Beschwerden zugute, in denen der Bedarf hoch ist, schnell von einem Facharzt behandelt zu werden.
Mit der offenen Sprechstunde wird ein besserer Zugang zur fachärztlichen Versorgung geleistet.

Die Leistungen werden extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet – maximal 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle.

HonorarPlus und TSVG?? Geht das???

Ja unbedingt!!!

  • Vermeidung von Überschritten
  • massive Netto Steigerung der Werthaltigkeit Ihrer offenen Sprechstunde
  • Eine fundierte Auswertung Ihrer erbrachten Leistungen

Wenn Sie mehr Informationen über HonorarPlus und der offenen Sprechstunde benötigen, rufen Sie uns gern an. Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Seite.

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